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Der vorliegende Vertrag berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Caesar's-Fitness-Anlage während seiner Gültigkeit und innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten. Spezielle Öffnungszeiten während den Feiertagen, Sommeröffnungszeiten oder Betriebsrevisionen bleiben vorbehalten. Das Kursangebot kann jederzeit geändert werden.
Jedes Mitglied erhält einen Mitgliederausweis, welcher bei jedem Besuch vorzuweisen ist. Für den Mitgliederausweis wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben. Unkosten für eine allfällige Erneuerung (Beschädigung, Verlust) trägt das Mitglied.
Die Rechte aus dem Mitgliedervertrag sind nicht übertragbar.
Die vertaglich vereinbarten Beiträge sind entweder bar, mit Karte oder Einzahlungsschein zum vereinbarten Zahlungstermin zu bezahlen. Sollte das Mitglied in Verzug kommen, wird der gesamte noch offenstehende Betrag, zuzüglich Zinsen und Mahnkosten, sofort fällig. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
Im Falle kürzerer Betriebsunterbrechungen bis zu zwei Wochen pro Halbjahr besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Nichtbenutzung der Leistungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückerstattung des vereinbarten Betrages.
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadenersatz (Zeitgutschriften oder Rückzahlungen), wenn die Caesar's Fitness GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, behördliche Zwangsschliessung (z.B. Pandemie), ihre Leistungen nicht erbringen kann.
Ein Trainingsunterbruch aus privaten Gründen und eine dementsprechende Verlängerung des Vertragsverhältnisses ist nicht möglich. Eine Ausnahme besteht ausschliesslich bei schwerer Krankheit, Militär und Schwangerschaft (max. 9 Monate) mit der jeweiligen Bestätigung (Arztzeugnis, Marschbefehl).
Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung und das Personal kann ein sofortiges Hausverbot ohne Rückerstattungsanspruch ausgesprochen werden.
Für Schäden, welche ein Mitglied im Zusammenhang mit der Benützung der Anlagen des Caesar's Fitness erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung der Anlage und Geräte entstehen, haftet weder das Caesar's Fitness noch sein Personal. Die Benützung der Geräte und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Mitgliedes.
Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind im gesetzlichen Rahmen möglich und werden, entsprechend den Vorschriften, im Voraus von Caesar's Fitness angekündigt.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragsdauer, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird. Das Mitglied erhält vor Ablauf des Vertrages ein entsprechendes Erneuerungsschreiben, welches das Mitglied auf den Ablauf hinweist.
Bei Verlust von Wertgegenstände oder Sonstiges wird keine Haftung übernommen.
Auf diesen Vertrag ist einzig Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand ist Sitz der Caesar's Fitness GmbH.